ABSCHAFFUNG EIGENMIETWERT
- ALUAG.CH
- 27. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Abschaffung des Eigenmietwerts: Was ändert sich?
(Abstimmung vom 28. September 2025)
Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz indirekt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab: Die Vorlage schafft eine Verfassungsgrundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und ist an das Bundesgesetz zum Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung gekoppelt. Eine Annahme führt somit gleichzeitig zur Abschaffung des Eigenmietwerts. (Bundesverwaltung, 2025)
Ein Überblick
Eigenmietwert fällt weg – für alle selbstgenutzten Liegenschaften.
Unterhaltsabzüge (inkl. Energie-/Umweltschutzmassnahmen) entfallen bei der direkten Bundessteuer für selbstgenutzte Objekte; Kantone können solche Abzüge allenfalls befristet (max. bis 2050) zulassen.
Denkmalpflege bleibt auf Bundesebene abzugsfähig, kantonal eigenständig regelbar.
Schuldzinsen sind künftig grundsätzlich nur noch abzugsfähig, wenn in der Schweiz vermietete Liegenschaften im Vermögen sind – und dann nur quotal entsprechend dem Anteil des unbeweglichen Vermögens der Mietobjekte am Gesamtvermögen.
Ausnahme Ersterwerb: befristeter Zinsabzug (bis 10 Jahre) bis max. CHF 10’000 für Ehepaare bzw. CHF 5’000 für Alleinstehende, linear sinkend.
Vermögenssteuer bleibt unverändert.
Einführung einer (höheren) Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften kann kantonal erfolgen, um wegfallende Einnahmen zu kompensieren.
Zeitplan: Bei Annahme setzt der Bundesrat das Gesetz später in Kraft; mit einer Umsetzung durch die Kantone in frühestens 2 – 3 Jahren.
Was bedeutet das für Eigentümer:innen?
Investitionen zeitlich einplanen: Wer in nächster Zeit Unterhalt plant, sollte die Abzugsregeln im Blick behalten und gegebenenfalls vorziehen.
Finanzierung prüfen: Da die Schuldzinsen künftig nur noch eingeschränkt abzugsfähig sind, kann eine tiefere Verschuldung attraktiver werden. Es lohnt sich daher, die Finanzierung individuell durchzurechnen und eine teilweise Amortisation der Hypothek zu prüfen.

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Lukas Lüscher Sebastian Rohr
Dipl. Ing. / MBA BSc Immobilienmanagement
ALUAG.CH AG I info@aluag.ch I +41 32 333 22 33
Bundesverwaltung
Bundes-Erläuterungen/Info: (Wohneigentumsbesteuerung Eidgenössisches Finanzdepartement, 2025)
Offizielle Abstimmungsbroschüre (PDF): (Volksabstimmung 28. September 2025 – ErläuterungenBundesverwaltung, 2025)
Zürcher Kantonalbank (ZKB)
Blog: Eigenmietwert - (Zürcher Kantonalbank, 2025)
UBS
Ratgeberartikel: (Was ist der Eigenmietwert, UBS, 2025)
Analyse (PDF): (UBS Real Estate Focus 2025)
Berner Kantonalbank (BEKB)
Blog/Überblick: (Eigenmietwert – BEKB, 2025)
Hinweis: Dieser Blog ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir eine unverbindliche Besprechung der Ausgangs- und Ziellage mit unseren Experten und eine individuelle steuerliche und finanzielle Analyse.