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ANPASSUNG DER AMTLICHEN WERTE



Wie vom Grossen Rat des Kantons Bern vorgegeben, ist der amtliche Wert ab dem Steuerjahr 2020 mit dem Zielwert mit 70% vom Verkehrswert neu festzusetzen. Hier finden Sie alles über die Allgemeine Neubewertung 2020 (AN 20):



Bitte beachten Sie dazu, dass bei der allgemeinen Neubewertung 2020 jedes Grundstück des Kantons Bern nach den neuen, nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen vom 10.10.2018 von Grund auf neu berechnet (Art. 182 StG) wird. Dabei ändert eine Vielzahl verschiedener Berechnungsfaktoren, so dass kein direkter Rückschluss auf den bisherigen amtlichen Wert vor 2020 gezogen werden kann. Die neuen amtlichen Werte werden automatisiert berechnet. Nur in wenigen konkreten und genau definierten Einzelfällen wird für die Festlegung des neuen amtlichen Werts ein Augenschein vor Ort notwendig sein.






Bei Fragen dazu dürfen uns gerne eine E-Mail an info@aluag.ch zustellen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Unter diesem Link finden Sie aber vielleicht bereits eine Antwort auf Ihre Frage.


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