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OBLIGATIONENRECHT REVISION
Neue Regeln bei Baumängeln seit dem 01.01.2026! Seit 2026 gelten in der Schweiz neue Regeln im Obligationenrecht (OR), die Käufer und Bauherren bei Baumängeln besser schützen. Die wichtigsten Änderungen einfach erklärt: 1.1 Verlängerte Rügefrist (60 Tage) Eine der zentralen Änderungen betrifft die Mängelrüge: Neu gilt eine Frist von 60 Tagen zur Anzeige eines Mangels Die Frist beginnt: bei offenen Mängeln: ab Abnahme bei versteckten Mängeln: ab Entdeckung Diese Frist ist zw

ALUAG.CH
13. Apr.2 Min. Lesezeit
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