OBLIGATIONENRECHT REVISION
- ALUAG.CH

- 13. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Apr.

Neue Regeln bei Baumängeln seit dem 01.01.2026!
Seit 2026 gelten in der Schweiz neue Regeln im Obligationenrecht (OR), die Käufer und Bauherren bei Baumängeln besser schützen. Die wichtigsten Änderungen einfach erklärt:
1.1 Verlängerte Rügefrist (60 Tage)
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Mängelrüge:
Neu gilt eine Frist von 60 Tagen zur Anzeige eines Mangels
Die Frist beginnt:
bei offenen Mängeln: ab Abnahme
bei versteckten Mängeln: ab Entdeckung
Diese Frist ist zwingend und darf vertraglich nicht verkürzt werden
1.2 Zwingendes Nachbesserungsrecht
Neu haben Käufer und Bauherren:
ein gesetzlich garantiertes Recht auf kostenlose Nachbesserung
insbesondere bei:
Neubauten
schlüsselfertigen Immobilien
dieses Recht kann nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden
1.3 Schutz vor vertraglichen Verschlechterungen
Die Revision bringt mehrere zwingende Mindeststandards:
Rügefrist (60 Tage) → nicht verkürzbar
Verjährungsfrist (5 Jahre) → nicht zulasten des Käufers abänderbar
Nachbesserung → nicht wegbedingbar
1.4 Anpassung bei versteckten Mängeln
Auch nach mehreren Jahren gilt:
60 Tage ab Entdeckung zur Rüg
Das ersetzt die bisherige Pflicht zur «sofortigen» Meldung
Was bedeutet das konkret für Käufer und Bauherren?
Vorteile
✔ Mehr Sicherheit für Käufer
✔ Klare Regeln statt Unsicherheit
✔ Bessere Chancen, Mängel durchzusetzen
Nachteile
❗ Teilweise höhere Kosten möglich
❗ 60 Tage können bei komplizierten Fällen trotzdem knapp sein
Die neuen Regeln machen den Immobilienkauf noch fairer, noch transparenter und helfen sowohl Verkäuferschaft, Bauherren und auch Käuferschaft.
Käufer sind besser geschützt – müssen aber weiterhin aufmerksam bleiben und Mängel rechtzeitig melden.
Sie haben Fragen, generell oder betreffend einem Kauf oder Verkauf? Buchen Sie Ihren persönlichen Telefontermin über info@aluag.ch.
Vielen Dank und weiterhin bestes Gelingen in allen Belangen.
Ihre Immobilienagentur
ALUAG.CH AG
Lukas Lüscher, CEO




