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OBLIGATIONENRECHT REVISION

Aktualisiert: 14. Apr.

Neue Regeln bei Baumängeln seit dem 01.01.2026!


Seit 2026 gelten in der Schweiz neue Regeln im Obligationenrecht (OR), die Käufer und Bauherren bei Baumängeln besser schützen. Die wichtigsten Änderungen einfach erklärt:


1.1 Verlängerte Rügefrist (60 Tage)


Eine der zentralen Änderungen betrifft die Mängelrüge:

  • Neu gilt eine Frist von 60 Tagen zur Anzeige eines Mangels

  • Die Frist beginnt:

    • bei offenen Mängeln: ab Abnahme

    • bei versteckten Mängeln: ab Entdeckung

  • Diese Frist ist zwingend und darf vertraglich nicht verkürzt werden


1.2 Zwingendes Nachbesserungsrecht


Neu haben Käufer und Bauherren:

  • ein gesetzlich garantiertes Recht auf kostenlose Nachbesserung

  • insbesondere bei:

    • Neubauten

    • schlüsselfertigen Immobilien

  • dieses Recht kann nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden


1.3 Schutz vor vertraglichen Verschlechterungen


Die Revision bringt mehrere zwingende Mindeststandards:

  • Rügefrist (60 Tage) → nicht verkürzbar

  • Verjährungsfrist (5 Jahre) → nicht zulasten des Käufers abänderbar

  • Nachbesserung → nicht wegbedingbar


1.4 Anpassung bei versteckten Mängeln


Auch nach mehreren Jahren gilt:

  • 60 Tage ab Entdeckung zur Rüg

  • Das ersetzt die bisherige Pflicht zur «sofortigen» Meldung


Was bedeutet das konkret für Käufer und Bauherren?


Vorteile

✔ Mehr Sicherheit für Käufer

✔ Klare Regeln statt Unsicherheit

✔ Bessere Chancen, Mängel durchzusetzen


Nachteile

❗ Teilweise höhere Kosten möglich

❗ 60 Tage können bei komplizierten Fällen trotzdem knapp sein


Die neuen Regeln machen den Immobilienkauf noch fairer, noch transparenter und helfen sowohl Verkäuferschaft, Bauherren und auch Käuferschaft.


Käufer sind besser geschützt – müssen aber weiterhin aufmerksam bleiben und Mängel rechtzeitig melden.

Basierend auf einem Artikel von Cash.ch. Falls Sie mehr erfahren möchten klicken Sie hier.


Sie haben Fragen, generell oder betreffend einem Kauf oder Verkauf? Buchen Sie Ihren persönlichen Telefontermin über info@aluag.ch.


Vielen Dank und weiterhin bestes Gelingen in allen Belangen.


Ihre Immobilienagentur


ALUAG.CH AG

Lukas Lüscher, CEO


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